ZAK: WeltN24 mit erfolgreicher Beschwerde gegen Tele Columbus

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Kabelnetzbetreiber müssen alle Programmanbieter gleich behandeln. Das entschied die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten nach einer Beschwerde von WeltN24 gegen eine Entgeltforderung von Tele Columbus.

Zu Beginn des Jahres sorgte Tele Columbus beim Programmanbieter WeltN24 für Stirnrunzeln: Für die Verbreitung des Nachrichtensenders N24 in SD-Qualität in das Netz des Kabelanbieters sollte das Unternehmen plötzlich ein Enspeiseentgelt zahlen. Die Konkurrenten Phoenix und n-tv mussten diese Gebühr jedoch nicht zahlen. Dagegen legte WeltN24 bei der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalt Beschwerde ein und bekam nun Recht.

Nach Auffassung der ZAK muss ein Kabelnetzbetreiber Programmanbieter mit vergleichbaren Inhalten gleich behandeln. Eine Bevorzugung von Sendern wegen des gesetzlichen „Must-Cary-Status“ wie beim öffentlich-rechtlichen Sender Phoenix oder aufgrund einer herausgehobenen Marktstellung wie bei n-tv sei mit den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags nicht vereinbar, entschied die Kommission auf einer Sitzung am Dienstag.
 
Da im Rundfunkstaatsvertrag geregelt ist, dass Programmanbieter in Bezug auf Tarife und Entgelte gleich zu behandeln sind, müsse Tele Columbus nun Abhilfe schaffen. Heißt: Entweder muss WeltN24 kein Entgelt mehr bezahlen oder die anderen Anbieter werden ebenfalls zur Kasse gebeten. Was auch der ZAK-Vorsitzende Siegfried Schneider betont: „Es ist allen Kabelnetzbetreibern frei gestellt, Entgelte für ihre Verbreitungsleistungen zu verlangen. Diese Entgelte müssen jedoch für alle Anbieter gelten.“ Dem Kabelnetzanbieter wurde eine Frist von einem Monat zur Behebung des Problems eingeräumt. [buhl]

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