Mainz – Der ZDF-Fernsehrat hat ein neues Verfahren zur Prüfung neuer digitaler Angebote beschlossen. Trotz der Kritik der Privaten soll die Public-Value-Prüfung intern stattfinden – die Konkurrenz kann nur Stellung nehmen.
Der so genannte Drei-Stufen-Test wird damit vor dem Inkrafttreten des 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrages probeweise eingeführt. Dieses Verfahren ist auf Druck der EU notwendig geworden, damit zukünftig die privaten Rundfunkanbieter vor übermächtigen Investitionen durch die mit Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Sender geschützt sind. So müssen die Öffentlich-rechtlichen künftig vor der Genehmigung neuer digitaler Angebote prüfen, ob tatsächlich ein öffentliches Interesse an den neuen Angeboten vorliegt.
Grundgedanke ist, dass die aus Gebühren finanzierten Rundfunkanstalten ein der Gemeinschaft nützendes Angebot starten. Im Idealfall handelt es sich dabei um Dienste, die der private Rundfunkmarkt nicht abdeckt. Damit soll verhindert werden, dass ARD und ZDF die privaten Konkurrenten aus Bereichen verdrängen, die sich auf privatwirtschaftlich finanzieren lassen.
„Das ist ein Stück Pionierarbeit zur Stärkung der Gremienkontrolle. Ich gehe nach unseren Gesprächen mit der ARD davon aus, dass die ARD zu ähnlichen Verfahren kommen wird“, sagte der ZDF-Fernsehratsvorsitzende Ruprecht Polenz nach dem Beschluss des Drei-Stufen-Modells.
Inhaltlich funktioniert das Verfahren zukünftig folgendermaßen: Wann ein neues oder geändertes Angebot vorliegt und dem Test unterzogen werden muss, entscheidet dabei der ZDF-Fernsehrat selbst, der auch die Einhaltung der Bestimmung überwacht. Dies wird wieder zu Aufschreien von den privaten Rundfunkveranstaltern führen, die fürchten, dass eine Selbstprüfung nur Augenwischerei betreibt.
Nach dem neuen Verfahren erstellt der Intendant des ZDF künftig für ein neues oder geändertes Angebot oder Programm eine Projektbeschreibung nach festgelegten Kriterien. Daraus muss zum einen deutlich werden, dass das geplante Angebot zum öffentlichen Auftrag gehört und qualitativ zum publizistischen Wettbewerb beiträgt.
Die Projektbeschreibung soll zum anderen die Kosten des Angebots sowie – drittens – eine Einschätzung der Auswirkungen auf den Markt enthalten. Nach einer ersten Information des Fernsehrates über die Eckpunkte des neuen oder geänderten Angebots veröffentlicht das ZDF die Projektbeschreibung daraufhin in seinem Online-Angebot und informiert die Presse darüber. Somit soll potentiell betroffenen Marktteilnehmern eine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen dann Eingang in die Beratungen im Fernsehrat finden. Das Gremium kann dazu externe Gutachten einholen oder Experten anhören. Zum Abschluss des Verfahrens wird die vom Fernsehrat genehmigte Projektbeschreibung der Rechtsaufsicht übersandt. [lf]
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