Hass und Hetze im Netz werden ab Ostern hart bestraft

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Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet tritt am 3. April in Kraft.

Wer online Hassbotschaften verbreite und Menschen bedrohe, müsse nun mit Anklagen und Verurteilungen rechnen, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Donnerstag. „Ab jetzt können Polizei und Justiz sehr viel entschiedener gegen menschenverachtende Hetze vorgehen. Wir erhöhen die Abschreckung und den Ermittlungsdruck deutlich.“

Bundestag und Bundesrat hatten dem Gesetz eigentlich bereits im Sommer zugestimmt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete es jedoch erst in dieser Woche, weil zunächst eine Neuregelung zum Zugriff auf Handynutzerdaten verabschiedet werden sollte.

Lambrecht betonte, Hass im Netz sei während der Corona-Pandemie noch aggressiver als zuvor und sehr oft rechtsextremistisch, rassistisch und frauenfeindlich. „Es ist eine ernste Bedrohung unserer demokratischen Gesellschaft, wenn Menschen aufgrund ihres Namens oder ihres Aussehens attackiert werden – oder mundtot gemacht werden, weil sie sich politisch oder wissenschaftlich äußern oder gesellschaftlich engagieren“, erklärte sie.

Nun drohen bei Beleidigungen im Netz bis zu zwei Jahre Haft. Der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz wurde auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben. Ab Februar 2022 müssen soziale Netzwerke zudem Mord- und Vergewaltigungsdrohungen und andere schwere Hassdelikte nicht mehr nur löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt melden. „Das wird zu schnellen und konsequenten Ermittlungen gegen Hetzer führen – bevor aus ihren Worten Taten werden“, betonte Lambrecht.

51 Kommentare im Forum

  1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
  2. Noch kann das jeder tun und die demokratisch gesinnte Mehrheit unseres Volkes wird dafür sorgen, dass es auch so bleibt. Artikel 5 war und ist kein Persilschein für feige Maulhelden, die aus der Anonymität des Internets Andersdenkende bedrohen oder beleidigen oder gar zum Staatsstreich gegen die gewählte Regierung aufrufen.
  3. Genau so suchen sich auch die Querköppe nur das, was sie brauchen, aus dem Grundgesetz Art.2.
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