ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

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Kassel – Hartz-IV-Empfänger haben nur dann Anspruch auf einen Kabelanschluss, wenn es keine andere Möglichkeit des Fernsehempfangs gibt. Die Kosten dafür muss in einem solchen Fall der Steuerzahler tragen.

Allerdings müssen Antenne oder terrestrischer Empfang im Normalfall ausreichen. Hartz-IV-Empfänger haben bei einer Gemeinschaftsantenne an ihrem Haus keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Kabelanschluss, entschied das Bundessozialgericht.
 
Das Bundessozialgericht verweigerte einer Frau aus Pforzheim am Donnerstag die Zahlung von 17,90 Euro im Monat durch die Arbeitsbehörde. Die Kasseler Richter sahen zwar unbestreitbar auch bei Arbeitslosen ein Informationsbedürfnis. Das könne aber durch die Sender der Gemeinschaftsantenne, deren Kosten vom Amt übernommen wurde, oder durch terrestrischen Empfang befriedigt werden. Eine Übernahme der knapp 18 Euro für einen Kabelanschluss durch den Steuerzahler gehöre nicht zu den unvermeidbaren Kosten der Unterkunft.
 
Anders sieht der Fall aus, urteilten die Richter, wenn die Gebühren für den Kabelanschluss fester Bestandteil des Mietvertrages sind und es keine Alternativen gibt.
 
Es gebe zwar unbestreitbar auch bei Arbeitslosen ein Informationsbedürfnis und dabei die Pflicht der Ämter, die Kabelgebühren zu übernehmen, führten die Richter aus. Das gelte aber nicht, wenn der Mieter anderweitig Fernsehen empfangen könne und die Gebühr kein fester Bestandteil des Mietvertrages sei. Der Arbeitslose habe die Pflicht, die von der Allgemeinheit getragenen Kosten zu begrenzen.
 
Sei die Kabelgebühr nicht vorgeschrieben und der Fernsehempfang anderweitig möglich, müsse die Allgemeinheit die Extrakosten nicht übernehmen. Eine Beschränkung des Rechts auf Informationsfreiheit sei das nicht.(Az.: B 4 AS 48/08 R). [mg]

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186 Kommentare im Forum

  1. AW: Hartz-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss Was ist den nun mit Hartz IV Empfängern mit Migrantenhintergrund. Dürfen die dann die Progrmmpakete ihrer Heimatländer auch nicht bestellen Internationale Sender für Digital Fernsehen - Kabel Deutschland
  2. AW: Hartz-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss Richtige Entscheidung. Sonst finanziert in Stuttgart demnächst das Amt die RTL-Gruppe.
  3. AW: Hartz-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss Wenn die Hartz4-Empfänger nur Anspruch auf Terrestik haben, wird Ihnen ein Digital-Receiver finanziert? Ich finde die Entscheidung schon mieß, denn in vielen Mieten ist der Kabelanschluss inkludiert. Warum also nicht auch dort finanzieren wo man ihn ordern muß.
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