EU-Kommission: Telekom benachteiligt Drittanbieter nicht

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Die EU-Kommission hat bislang keine kartellrechtlichen Bedenken gegenüber der Deutschen Telekom beim Weiterleiten der Datenpakete von Drittanbietern in ihren Netzen. Diese würden demnach nicht benachteiligt.

Die EU-Kommission hat große Internetprovider wie die Deutsche Telekom, Telefónica und Orange nach einer kartellrechtlichen Prüfung vom Verdacht freigesprochen, Datenpakete von anderen Anbietern bei der Weiterleitung in ihren Netzen zu benachteiligen. Vor allem Internetanbieter ohne eigenes Netz, wie das US-Unternehmen Cogent, und Backbone-Betreiber wie Level 3 hatten der Telekom vorgeworfen, Engpässe bei der Weiterleitung von Datenpaketen von Drittanbietern bewusst in Kauf zu nehmen und eigene Angebote wie den TV-Dienst Entertain zu bevorzugen.

Gleichzeitig würde der Anbieter für die Übergabe der Daten an den Netzübergabepunkten, also das sogenannte Peering, zusätzliches Geld verlangen. Die Deutsche Telekom argumentierte jedoch, dass ein Provider, der mehr Daten ins Telekom-Netz übergeben würde, als andersherum, auch für die Bereitstellung dieser Kapazitäten zahlen müsste.
 
Die Brüsseler Wettbewerbshüter teilen diese Ansicht offenbar weitgehend. Sie argumentieren, dass es für das Zusammenschalten von Netzen zwischen verschiedenen Betreibern und für das Durchleiten von Daten von Drittanbietern kommerzielle Vereinbarungen geben sollte. Andernfalls könnte es auf bestimmten Routen leicht zu Datenstaus kommen. Eine mindere Servicequalität, wie sie von Cogent und Level 3 beanstandet wurde, könne dann in solchen Fällen nicht ausgeschlossen werden.
 
Einen Freifahrtschein möchte die EU-Kommission Telekom, Telefónica und Co. mit ihrer vorläufigen Entscheidung jedoch nicht ausstellen. Vielmehr wolle man die Entwicklung am Markt auch in Zukunft weiter beobachten. [ps]

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