Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt gab Zulassung freiwillig ab

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Der vor allem für die große Abmahn-Welle gegen Nutzer des Online-Portals Redtube bekannte Anwalt Thomas Urmann hat selbst Konsequenzen aus seiner aktuellen Situation gezogen und seine Zulassung freiwillig zurückgegeben. Als Angeklagter sehe er sich nicht mehr in der Lage, das Recht zu vertreten, wie er nun selbst mitteilte.

Im vergangenen Jahr verschickte der Regensburger Anwalt Thomas Urmann Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer im großen Stil. Mehr als 20 000 Briefe sind im Dezember 2013 mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung und einer Forderung von 250 Euro Strafe sowie eine Unterlassungserklärung an User des Erotik-Portals verschickt worden. Mittlerweile ist damit Schluss, denn Urmann hat keine Lizenz als Anwalt mehr. Wie es genau dazu kam, war bisher aber nicht bekannt. Doch nun hat sich der Abmahn-Anwalt selbst zu Wort gemeldet und gegenüber der „Welt“ erklärt, dass ihm seine Zulassung nicht entzogen wurde, wie bisher vermutet, sondern dass er sie selbst freiwillig abgegeben habe.

„Ich denke, nach einem Strafverfahren, an dem man als Angeklagter beteiligt ist, kann man meiner Meinung nach nicht mehr als Organ der Rechtspflege auftreten“, erklärte er im Interview mit dem Blatt. Die Entscheidung selbst habe er bereits im Februar getroffen, letztlich abgegeben hat er seine Lizenz allerdings dann erst im November.
 
Der Redtube-Fall hatte dabei vor gut einem Jahr nicht nur wegen der bloßen Menge an verschickten Abmahnungen für ordentlich Schlagzeilen gesorgt, sondern auch dadurch, weil sich an ihm eine Debatte um die Frage entzündet hatte, ob Streaming tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung sei. Das Justizministerium, das im Januar Stellung zu dem Problem bezog, stellte sich auf die Seite der User. Da keine Kopie der Inhalte erstellt werde, sei das Streamen von Videos keine Urheberrechtsverletzung. Eine endgültige Klärung der Frage sei aber nur durch den Europäischen Gerichtshof möglich, hieß es damals. Der hat sich des Problems im Sommer dann angenommen und das Streaming für legal erklärt.
 
Stein des Anstoßes war dabei ein Erotik-Video, deren Rechte die Schweizer The Archiv AG durch die Verbreitung auf Redtube verletzt sah und die Kanzlei von Urmann mit der Abmahnung aller Nutzer beauftragte, die besagten Clip angeklickt hatten. Bereits kurze Zeit später kamen allerdings erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahn-Welle auf. So stellte sich die Frage, ob The Archiv AG tatsächlich im Besitz der angeblich verletzten Rechte ist. Zudem war fraglich, auf welchem Weg die notwendigen IP-Adressen beschafft wurden, um die Nutzer zu identifizieren und dann abzumahnen. Hier gestand das Kölner Landgericht, das die Herausgabe der Daten angeordnet hatte, wenige Wochen später ein, Fehler gemacht zu haben. [fm]

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6 Kommentare im Forum

  1. AW: Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt gab Zulassung freiwillig ab Soll man mit dem Menschen jetzt noch Mitleid haben? Von einem anderen, bekannten und berüchtigten Anwalt ohne jede Skrupel, nachdem dieser endlich rechtskräftig verurteilt wurde: "Er erschien jedoch nicht zum Haftantritt und entzog sich der drohenden Festnahme durch Suizid." (Quelle: Wikipedia)
  2. AW: Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt gab Zulassung freiwillig ab Das liest sich zwischen den Zeilen eindeutig so, dass der Abmahnanwalt einem Entzug seiner Zulassung durch freiwillige Rückgabe zuvor gekommen ist.
  3. AW: Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt gab Zulassung freiwillig ab Sagen wir es mal so er wurde freiwillig gezwungen das zu tun. Wenn man einen Führerschein abgibt macht man das in der Regel auch freiwillig. Es bleibt einem ja auch nichts anders übrig.
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