
Leipzig – Zwar speist Kabel Deutschland mittlerweile die HDTV-Sender der Öffentlich-Rechtlichen in HDTV ein, das Thema Einspeiseentgelte ist damit jedoch noch lange nicht vom Tisch.
2012 laufen zum Beispiel die Verträge von ARD und ZDF über die SD-Einspeisung bei Kabel Deutschland aus – ob die Öffentlich-Rechtlichen über dieses Datum hinaus weiterhin Einspeiseentgelte entrichten werden, ist offen.
Einspeiseentggelte sind für manchen Kabelnetzbetreiber eine wichtige Einnahmequelle. Die Kabelnetzbetreiber sind jedoch keineswegs verpflichtet, Einspeiseentgelte zu erheben, sagt Rudolf Boll, Leiter der Pressestelle für den Bereich Telekommunikation bei der Bundesnetzagentur, gegenüber DIGITAL FERNSEHEN im Gespräch. „Wenn Sie Einspeiseentgelte erheben, dann darf dabei allerdings keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung einzelner Unternehmen im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TKG erfolgen“, ergänzt Boll.
Das Entgelt müsse die Voraussetzungen des § 39 i.V.m. § 28 TKG erfüllen. „Insbesondere darf kein Überschreiten der auch kartellrechtlich geltenden Missbrauchsschwelle gegeben sein. Ebenso wenig dürfen ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen vorliegen“, erläutert Boll.
Die Einspeiseentgelte im Kabelbereich unterliegen der Ex-post-Regulierung, das heißt „aufgrund der begründeten Beschwerde eines Rundfunkveranstalters würden die Netzbetreiber zur Vorlage von Verträgen, welche die vereinbarten Preise enthalten, aufgefordert. „Bisherige Differenzen ließen sich bisher ohne ein offizielles Verfahren lösen“, so Boll. [ar]
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