
Düsseldorf/Köln – Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat gegen den TV-Kabelnetzbetreiber vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Dies bestätigte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale gegenüber DIGITAL FERNSEHEN. Anlass für die einstweilige Verfügung sei das Geschäftsgebaren von Unitymedia, Kunden, die im Rahmen einer Frühbucheraktion ein Arena-Bundesliga-Abot bestellt hätten, ungefragt zum 1. August für weitere fünf Euro monatlich die Freischaltung des Pay-TV-Pakets „Digital TV Plus“ anzukündigen. Ein Widerruf für diese unbestellte Leistung sei nur über eine kostenpflichtige Hotline möglich.
Da die Verbraucherzentrale NRW dieses Geschäftsgebaren als unzulässig bezeichnet, hat sie vor dem Landgericht Köln jetzt den Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkt. Darin wird Unitymedia untersagt, Verbrauchern unverlangt kostenpflichtige Dienstleistungen wie das Paket „Digital TV Plus“ anzukündigen und anschließend zu erbringen. Damit wurde der entgeltpflichtigen Freischaltung des unbestellten Extras ein wirksamer Riegel vorgeschoben.
Unitymedia hatte dazu zwischenzeitlich eine Unterlassungserklärung abgegeben. Hierin verpflichtete sich der Kabelnetzbetreiber zwar, die unverlangte Leistung nicht mehr anzukündigen, verzichtet aber ausdrücklich nicht darauf, Kunden das Programmpaket weiterhin ohne Bestellung zuzusenden. Dies hat die Verbraucherzentrale NRW nun jedoch per einstweiliger Verfügung durchgesetzt.
Bei der Unitymedia-Pressestelle war kein Ansprechpartner mehr für eine Stellungnahme erreichbar. Wir informieren Sie, sobald neue Details vorliegen. [fkr]
Bildquelle:
- Empfang_Kabel_Artikelbild: © soupstock - Fotolia.com