
Unterföhring -Die 9 Live Fernsehen GmbH wird das Verfahren gegen die festgelegte Gewinnspielsatzung weiter führen.
Das ging heute aus einer Mitteilung des Senders hervor. 9 Live sehe sich durch die Zweifel die das Gericht der neuen Satzung entgegen brachte, in seinem Anliegen bestätigt. Der Sender hatte am 11. Juni diesen Jahres gegen die Gewinnspielregeln geklagt. Am 13. August hatte das Gericht die Klage vorerst abgewiesen. Allerdings müssen in einem künftigen Hauptverfahren noch offene rechtliche Fragen geklärt werden, gab das Gericht bekannt.
Beim dem rechtlichen Vorgehen ginge es 9 Live nicht darum, alle Regelungen generell außer Kraft zu setzen. Im Gegenteil – das Unternehmen will die Regeln, nach denen sich der Sender bisher immer gerichtet habe, auch künftig einhalten. Darunter zählen unter anderem ein Mindestalter für Teilnehmer ab 18 sowie die zahlreichen Hinweise in der Bildschirmmaske. Allerdings kann es nicht sein, dass 9 Live keine doppelten Gewinnchancen einräumen dürfe.
Seit der der eingeführten Gewinnspielsatzung im Februar diesen Jahres, verzeichnet das Unternehmen eigenen Angaben zufolge einen Zuschauerrückgang sowie einen Verlust von 1,7 Millionen Euro. [mth]
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