
Saarbrücken – Die ARD hofft weiterhin auf einen 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die vom Bundesverfassungsgericht am 11. September 2007 zugesprochenen Möglichkeiten zu einer angemessenen Entfaltung im Internet eröffnet.
Dies geht aus einer Pressemitteilung der ARD hervor. Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff sagte zur Vertagung der Verabschiedung des Vertrags durch die Ministerpräsidenten, er verstehe, dass die Politik derzeit unter starkem Druck der privaten Anbieter und Verlage stehe und sich deshalb schwer tue, eine Lösung
der noch strittigen Punkte zu finden.So sei auch das Themenfeld „Unterhaltung“ eine unverzichtbare Säule des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und gehöre zum Grundversorgungsauftrag. Hier müsse Einigung erzielt werden, wie sich dies in den Online-Angeboten widerspiegeln könne.
Die ARD kenne die genauen Details des jüngsten Arbeitsentwurfs der Rundfunkkommission zwar noch nicht, allerdings habe er die Aussagen von Ministerpräsident Koch so verstanden, dass die bestehenden Online-Angebote der ARD offenbar nicht im Widerspruch zu diesem Entwurf stehen. Jetzt stelle sich natürlich die Frage nach den Möglichkeiten zur Weiterentwicklung.
Fritz Raff sagte: „Es bleibt dabei: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht das Internet. Er braucht es, um seine Programme zu verbreiten. Er braucht es aber auch, um die Erwartung der Nutzer zu erfüllen; die wollen die Inhalte, für die sie Gebühren bezahlt haben, orts- und zeitunabhängig abrufen können. Wir wollen ihnen einen zeitgemäßen Mehrwert ohne großen Mehraufwand bieten.“
Mit Blick auf die jüngsten Äußerungen aus Brüssel sagte Raff:“Es ist schon erstaunlich, dass die deutschen Tageszeitungen in den vergangenen Tagen dauernd die EU-Kommissarin Viviane Reding zitieren, obwohl sie überhaupt nicht zuständig ist für dieses Verfahren. Wir gehen davon aus, dass der Brüsseler Kompromiss vom April 2007 noch Gültigkeit hat. Diesen wollen wir umgesetzt sehen….Gleichzeitig erinnere ich daran: Wir haben einen Auftrag mit Verfassungsrang, denn das Bundesverfassungsgericht hat im September 2007 eine klare Entscheidung getroffen, die die Präsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der digitalen Welt und damit auch im Internet sichert.“[mg]
Bildquelle:
- Inhalte_Fernsehen_Artikelbild: Destina - Fotolia.com