
München – Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat die erste „Casting“-Folge der neuen Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“ gerügt. Die Sendung verstößt nach Auffassung der Kommission gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
Die neue Staffel der RTL-Reihe „Deutschland sucht den Superstar“ verstößt gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Die KJM begründet ihre Auffassung vor allem mit dem „herabwürdigenden Verhalten der Jury“ und der „redaktionellen Gestaltung der Sendung, die die Kandidaten gezielt lächerlich macht und dem Spott eines Millionenpublikums aussetzt.“
In der Sendung würden nicht nur beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten als normale Umgangsformen präsentiert. Es würden auch Verhaltensmodelle vorgeführt, die Häme und Herabwürdigung anderer als völlig legitim darstelle, so KJM-Vorsitzender Wolf-Dieter Ring.
Nach intensiver Diskussion stellte die KJM fest, dass zwar nicht die Regeln der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), denen sich die Sender unterworfen haben, überschritten wurden, es aber dennoch Diskussionsbedarf gebe. „Dieser Dialog mit der FSF ist uns sehr wichtig, um das System der regulierten Selbstregulierung weiter zu optimieren“, sagte Ring.
Die KJM hatte 2008 gegen mehrere Folgen der RTL-Reihe ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 100 000 Euro verhängt. [mw]
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