
Frankfurt am Main – Die „Rundfunkgebührenzahler Deutschland“ vermelden auf Ihrer Homepage einen Klage-Erfolg gegen den NDR. Der Mediensprecher der Interessengemeinschaft, Norbert Simon, hatte vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig geklagt.
Das nun ergangene Urteil (AZ 4 A 149/07 vom 15. Juli 2008) bestätigt seine Rechtsauffassung und könnte Signalwirkung für weitere Verfahren in der ganzen Republik haben. Im konkreten Fall wollte der NDR Gebühren für einen Computer in einem gewerblich genutzten Arbeitszimmer fordern, das in einer Privatwohnung integriert ist. Für die privat genutzten Geräte der Wohnung werden von
Simon Rundfunkgebühren bezahlt.
Dieser Forderung erteilte das Gericht eine Abfuhr. Auch ein gewerblicher PC sei durch die Zweitgeräte-Regelung von der Gebühr befreit, wenn bereits für herkömmliche Geräte Gebühren bezahlt werden. Unabhängig von dieser Entscheidung ließ dass Gericht offen, ob es den Rundfunkanstalten zusteht, selbst über Gebührenpflicht und Gebührenbefreiung zu bestimmen.
So sei unverständlich, warum ein Gewerbetreibender für sein Arbeits-PC Gebühren zu zahlen habe, ein Lehrer, der Vorbereitungen am PC treffe, jedoch nicht. Auch habe ein Gewerbetreibender aufgrund steuerlicher Vorschriften gar keine Wahl – er brauche einen PC nicht zum Rundfunkempfang, sondern um u. a. die Umsatzsteuer ordnungsgemäß dem Finanzamt zu übermitteln.
Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb eines Monats eine Zulassung zur Berufung beantragen. [mg]
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