
München – Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2008 die bundesweite Verbreitung des Programms „Cosmopolitan TV“ genehmigt.
Das Program der Cosmopolitan Television Germany GmbH wird als Spartenprogramm Unterhaltung vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung der Kommission zur Ermittlung zur Konzentration im Medienbereich (KEK) für die Dauer von acht Jahren genehmigt. Dies teilt die BLM in einer Presseerklärung mit. „Cosmopolitan TV“ ist ein deutschsprachiger Unterhaltungskanal für eine vorwiegend jüngere, weibliche Zuschauerschaft. Das Programm soll durch Abonnemententgelte sowie Werbung finanziert und in Deutschland und in der Schweiz angeboten werden.
Der Sendestart in Deutschland ist für Oktober 2008 vorgesehen. Die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der Cosmopolitan Germany GmbH sind wie folgt
Gesellschafter 1 Stufe: Hearst Entertainment Germany Inc.: 100 Prozent,
Gesellschafter 2. Stufe: Hearst Holdings: 100 Prozent,
Gesellschafter 3. Stufe: The Hearst Corporation: 100 Prozent. [mg]
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