
München – Es bleibt dabei: RTL muss das bereits im Februar diesen Jahres von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) verhängte Bußgeld in Höhe von 100 000 Euro wegen wiederholter Jugendschutz-Verstöße in „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) zahlen.
Das hat die KJM in ihrer Sitzung – nach einer Anhörung von RTL – heute in München
abschließend entschieden. „Beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten werden in dem TV-Format als Normalität dargestellt. So werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt widersprechen. Das kann vor allem auf Kinder unter zwölf Jahren desorientierend wirken“, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.
Die Verstöße betreffen die sogenannten „Casting“-Sendungen am 26. Januar, 27. Januar, 02. Februar und 03. Februar 2008 im Tagesprogramm. In ihrer Februar-Sitzung hatte die KJM neben der Beanstandung dieser Folgen auch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens beschlossen.
Da RTL in seiner umfassenden Stellungnahme dazu Einsicht gezeigt und sich verpflichtet hat, die Casting-Sendungen der nächsten Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“ der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorzulegen, werden die Folgen fünf und sechs im Tagesprogramm sowie die Folge eins im Abendprogramm zwar beanstandet, das Ordnungswidrigkeitenverfahren jedoch eingestellt.
„Wir freuen uns, dass RTL Einsicht gezeigt hat. Jugendmedienschutz muss immer vor Quote gehen“, so der KJM-Vorsitzende Ring. [mw]
Bildquelle:
- Inhalte_Fernsehen_Artikelbild: Destina - Fotolia.com