
Berlin – Wie die Vorsitzenden der ARD-Rundfunk- und Verwaltungsräte mitteilten, haben die Gremien insgesamt 35 Online-Angeboten ihres Hauses grünes Licht gegeben.
Das gab der Nachrichtendienst „dpa“ bekannt. Zugleich muss sich der Sender mit einer Reihe von Einschränkungen abfinden. So dürfen viele Angebote nur für eine gewisse Verweildauer im Netz bleiben. Darunter fallen zum Beispiel Unterhaltungsserien.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen bis Ende August ihre Internetangebote dem sogenannten Drei-Stufen-Test unterziehen, der unter anderem die Auswirkungen auf die private Konkurrenz, die Finanzierbarkeit und die publizistische Relevanz prüft. Das letzte Wort hat in allen 35 Fällen noch die Rechtsaufsicht der jeweiligen Bundesländer. [mg]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com