
Hamburg – Das Hamburger Landgericht lehnte den Widerspruch des Sportjournalisten Hans-Joachim Seppelt gegen die einstweilige Verfügung des Deutschen Ski-Verbandes (DSV) ab.
Der DSV wirft Seppelt eine falsche Berichterstattung vor, berichtet die „Netzeitung“. Seppelt habe die Athleten in der Affäre einer Wiener Blutbank pauschal unter Dopingverdacht gestellt, ohne Beweise oder Namen verdächtiger Sportler zu nennen.
Der Journalist hatte seine Meldung zum Dopingverdacht Mitte Januar über die „Tagesschau“ verbreitet. Weil er sie zudem eigenmächtig an Nachrichtenagenturen verschickte, sie eine Agentur aber unzulässig verkürzt an andere Medien weiterleitete, erhielt sie zusätzliche Brisanz.
Für die von Seppelt geäußerten Pauschalvorwürfe entschuldigte sich die ARD anschließend sogar im laufenden Programm. Während Moderator Michael Antwerpes von einer „journalistischen Fehlleistung“ sprach, bezeichnete die Sendergemeinschaft den Inhalt der Recherchen allerdings zu keinem Zeitpunkt als falsch.
Der Rechtsstreit richtet sich gegen Seppelt als freien Journalisten. Er wird dabei vom WDR unterstützt. Nach WDR-Angaben lehnte das Hamburger Landgericht den Widerspruch des Sportjournalisten gegen die einstweilige Verfügung des DSV ab. Seppelt und der WDR prüfen nach Angaben des Senders, ob sie das Urteil anfechten.
Der WDR hielt an Seppelt fest: Er recherchiert noch immer im Auftrag des Kölner Senders, auch in der Wiener Doping-Affäre, und ist zudem nach wie vor für einen Einsatz bei den Olympischen Spielen in Peking eingeplant. Außerdem soll er eine Dokumentation über das Sportgebaren in China abliefern, die im Ersten laufen soll. [ar]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com