
Stuttgart – Die ARD verlangt von künftigen Mitarbeitern, sich einem Bluttest zu unterziehen.
Wenn sich die ARD künftig für einen neuen Mitarbeiter entschieden hat, muss sich dieser einem Bluttest unterziehen. Betroffen sind Bewerber für den NDR, deren Verträge länger als sechs Monate laufen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Auch der WDR und der Bayerische Rundfunk bestätigten demnach, von ihren Bewerbern Bluttests zu verlangen.
Der Betriebsarzt informiere dabei, ob der Bewerber gesundheitlich geeignet sei, beispielsweise die Wochenarbeitszeit zu bewältigen, erfuhr die Zeitung vom NDR. Eine genaue Diagnose erfahre der Sender nicht.
Datenschützer kritisierten die Tests, da so auch Schwangerschaften oder Gen-Defekte nachgewiesen werden könnten, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ weiter. Der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing etwa bewerte die Praxis aufgrund des Datenschutzgesetzes als unzulässig: „Wieso ist ein Bluttest erforderlich, um die Berufsfähigkeit eines Journalisten zu prüfen?“, sagte er der Zeitung. Eine Blutprobe könne nur verlangt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sei. Das bedeute nicht „nice to have“. [ar]
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