
München – Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat die Genehmigung für die Formate „The Ultimate Fighter“, „UFC Unleashed“ und „UFC Fight Night“ im Programm des Deutschen Sport Fernsehens (DSF) aufgehoben.
Das hat der Fernsehausschuss der BLM in seiner Sitzung am 18. März beschlossen. Die drei Formate müssten durch andere, genehmigungsfähige Programminhalte ersetzt werden. Der Beschluss solle in Absprache mit dem Anbieter schnellstmöglich umgesetzt werden.
Die drei Formate werden seit März 2009 im Programm des Deutschen Sport Fernsehen jeweils samstags zwischen 23 und 6 Uhr ausgestrahlt. Der Fernsehausschuss halte „die genannten Formate durch die Massivität der gezeigten Gewalt für nicht akzeptabel“.
Darin stattfindende Tabubrüche, wie das Einschlagen auf einen am Boden liegenden Gegner, widersprächen dem Leitbild eines öffentlich-rechtlich getragenen Rundfunks nach Art. 111a der Bayerischen Verfassung, argumentiert die BLM. In dem wird u.a. gegenseitige Achtung (Art. 111a Abs.1 Satz 5) und das Verbot der Verherrlichung von Gewalt (Art. 111a Abs. 1 Satz 6) vorgegeben.
Zuständig für die Programmentscheidung ist der Medienrat oder ein nach der
Geschäftsordnung des Medienrats zuständiger Ausschuss. [ar]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com