
München – Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) erlaubte am Donnerstag die Fortsetzung der Anbietertätigkeit der Premiere Fernsehen nach einer Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse.
Zuvor waren Premiere-Aktien in Höhe von 25,3 Prozent durch die Fernseh Holding III S.a.r.l. – Lux Co3 verkauft worden (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Außerdem wurde die 5-Prozent-Schwelle der Stimmrechte an der Premiere AG durch The Capital Group überschritten. [sch]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com