
Bonn – Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht sich einer Klagewelle von Telefonanbietern, Kabelbetreibern und Rundfunksendern ausgesetzt. Die Kläger kritisieren das Vergabeverfahren der BNetzA.
Insgesamt zehn Unternehmen beziehungsweise Organisationen haben in jüngster Zeit Klage gegen die BNetzA eingereicht. Das geht aus einer Mitteilung der Regulierungsbehörde in ihrem Amtsblatt hervor.
Wie das Internetportal teltarif.de berichtet, geht es dabei um das Vergabeverfahren zur Digitalen Dividende sowie von Frequenzen im 1 700- und 1 800 MHz-Spektrum und ehemalige UMTS-Frequenzen.
Unter den Klägern seien die Mobilfunkbetreiber E-Plus und O2 sowie die Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) und Kabel BW. Sie verlangten die Aufhebung der Verfügung zur kommenden Frequenzvergabe. Außerdem möchten sie eine aufschiebende Wirkung ihrer Klagen. Das hieße, die Frequenz-Auktion könnte nicht – wie geplant – im Frühjahr dieses Jahres (wahrscheinlich April) stattfinden.
Die Kabelbetreiber befürchten Störungen von Endgeräten bei Kabelkunden durch den neuen Mobilfunkstandard LTE. Potenziell seien davon, so KDG, „Millionen Endgeräte von Kabelkunden, aber auch Nutzer von DVB-T“ betroffen.
Zu den Klägern gehören aber auch öffentlich-rechtliche Anstalten, wie WDR, NDR und SWR. Ihre Klage wendet sich gegen die Vergabe des 800-MHz-Bereichs für den Mobilfunk, vermutlich, weil auch sie Störungen des Fernsehempfangs durch die Einstrahlung von LTE befürchten.
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