
Der Bezahlsender Sky fühlt sich vom Österreichischen Rundfunk betrogen. Kern des Konflikts ist die Höhe des Betrags, den der ORF für die Bildverwertung der Europa League an Sky abführen muss. Nun soll der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Sky hatte dem öffentlich-rechtlichen Sender 2009 Videomaterial aus dem europäischen Fußball-Wettbewerb überlassen, damit dieser sein gesetzlich verankertes Recht auf Kurzberichterstattung erfüllen konnte. Dafür floss ein Betrag von 700 Euro pro Minute.
Im Folgejahr 2010 hatte Österreich die EU-Abgeltungsregel umgesetzt, wonach der Rechteinhaber nur sogenannte allfällige Zusatzkosten für das Material verlangen darf. Nach Informationen der Tageszeitung „Der Standard“ (Freitagsausgabe) nahm der ORF-Medienrat das Gesetz zum Anlass, die vorher entrichteten 700 Euro auf Null zusammenzustreichen.
Sky sieht sich durch die zwangsweise kostenlose Überlassung der Bilder benachteiligt. Schließlich zahle das Unternehmen hohe Summen für die exklusiven TV-Rechte der Europa League, argumentierte ein Sky-Vertreter. Der ORF hatte auch nach Einführung der Reform weiterhin Berichte über die Europa League in seinen Sportmagazinen und Nachrichtensendungen ausgestrahlt.
Sky nahm die Entwicklung in Österreich zum Anlass, wegen Verletzung des Grundrechtes auf Eigentum Klage einzureichen. Der nationaleBundeskommunikationssenat hat diesbezüglich den Europäischen Gerichtshof um Klärung der Sachlage ersucht. Die Richter sollen nun klären, ob die EU-Abgeltungsregel möglicherweise gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt. [frt]
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