
Berlin – Das Duldung der SPD-Medienbeteiligungen in Hessen durch das Kartellamt sorgt für Unverständnis bei den Medienexperten der FDP-Bundestagsfraktion Christoph Waitz und Hans-Joachim Otto.
Vor allem sehen die FDP-Politiker einen Widerspruch zum Gebot der Staatsferne für den Rundfunk. „Dort, wo Parteien Programminhalte oder Strukturen in Rundfunksendern mitbestimmen können, ist eine freie und unabhängige Berichterstattung nicht mehr möglich“, so Waitz und Otto in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Das Bundeskartellamt hatte heute ein Beteiligungsverbot im hessischen Privatfunkgesetz für verfassungswidrig erklärt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Demnach sind kleinere Beteiligungen erlaubt, Hessen muss das Gesetzt bis Mitte 2009 abgeändert haben.
Dabei gaben die Bundestagsabgeordneten zu bedenken, dass auch bei kleinsten Beteiligungen Allianzen mit anderen Anteilseignern geschmiedet und mittelbar Einfluss genommen werden könne. „Aus dem Aspekt der Transparenz war die Regelung des hessischen Privatrundfunkgesetzes klar und schlüssig“. Um für Transparenz zu sorgen plädieren die FDP-Politiker nun an Medien mit Parteibeteiligung, freiwillig diesen Umstand auszuweisen. [lf]
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