
Die ARD hat eine Neureglung für die Geldverteilung innerhalb des Senderverbundes auf den Weg gebracht. In Kraft treten soll der neue Finanzausgleich bereits im kommenden Jahr. Entlastung erfährt dabei vor allem der Westdeutsche Rundfunk (WDR).
Die ARD hat sich in ihrer Sitzung am Mittwoch in Berlin darauf geeinigt, die Gelder innerhalb des Senderverbundes neu zu verteilen. Die Neuverteilung bezieht sich auf die Regelung, die zwischen den einzelnen Landesanstalten fließen, sowie die Zulieferungsquote an die ARD. In Kraft treten soll die Neuregelung ab dem 1. Januar 2017, wie die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt am Mittwoch nach ihrer Hauptversammlung in Berlin bekannt gab.
Dabei sollen erstmals sieben der neun Landesrundfunkanstalten zu Gebern werden, erstmals gehören auch der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und der Hessische Rundfunk (HR) dazu. Dadurch kann der Westdeutsche Rundfunk (WDR) als größter Geber entlastet werden. Geldzuflüsse erhalten nur noch zwei Anstalten: Radio Bremen (RB) und der Saarländische Rundfunk (SR).
„Wir haben die Neuregelung des ARD-Finanzausgleichs aus eigener Kraft gestemmt und damit die Solidargemeinschaft erneut unter Beweis gestellt“, erklärte die ARD-Vorsitzende und MDR-Intendantin Prof. Dr. Karola Wille. „Somit sind auch die kleinen Landesrundfunkanstalten bis Ende 2020 bedarfsgerecht finanziert.“ Allerdings bedarf die Neuregelung noch die Zustimmung der zuständigen Gremien.
Notwendig geworden war die Neuverteilung zwischen den Landesanstalten, weil mit dem 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Erhöhung der Finanzausgleichsmasse einherging. Der Wert war von bisherigen 1,0 auf 1,6 Prozent heraufgesetzt worden. Somit werden erstmal Landesrundfunkanstalten wie der RBB in die Verteilung aufgenommen, große Häuser innerhalb der ARD wie der WDR sollen entlastet werden. Die Neuverteilung bezeichnete Wille als „gerecht, ausgewogen“. [kw]
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