
München – Das Landgericht München soll im August urteilen, inwieweit der Sky-Vorgänger Premiere und die ehemaligen Vorstände Georg Kofler und Michael Börnicke beim Börsengang und der Kapitalerhöhung falsche Angaben über die Abonnenten-Zahlen gemacht haben.
Das Landgericht München soll urteilen, ob beim Börsengang vor fünf Jahren und der Kapitalerhöhung 2007 falsche Angaben über die Zahl der Abonnenten gemacht wurden. Die Entscheidung soll Mitte August fallen. Premiere hatte vor gut zwei Jahren knapp eine Million Abonnenten aus dem Stamm herausgenommen, weil die Kunden zwar in der Statistik geführt wurden, aber nichts mehr zahlten.
Der damals neue Vorstandschef Mark Williams hatte damit den Abonnentenbestand von über drei auf 2,4 Millionen bereinigt. Kofler dagegen hatte das „Aufwerten“ des Abonnentenstamms und falsche Umsatzzahlen stets bestritten. Unter anderem ermittelte die Börsenaufsicht (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Von Mai 2009 bis April 2010 seien der Aktiengesellschaft neun Schadensersatzklagen mit einem Streitwert in Höhe von 860 000 Euro zugegangen, berichtete der Branchendienst „Kontakter“. Dazu kommen die außergerichtlichen Ansprüche von institutionellen Anlegern, die Güteverfahren eingeleitet und so Schadenssummen von rund 225 Millionen Euro eingefordert hätten. Sky dagegen beruft sich auf erste Urteile vor dem Landgericht München. Die Richter hätten bereits zu erkennen gegeben, dass im Prospekt zur Kapitalerhöhung von 2007 „nach der vorläufigen Einschätzung“ keine fehlerhaften Abo-Angaben gemacht worden seien. [cg]
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