
Leipzig – Auch wenn Kabel Deutschland ARD und ZDF nicht in HDTV einspeist, können die KDG-Kunden ihre Rundfunkgebühr nicht um den auf den HDTV-Empfang entfallenden Gebührenteil kürzen.
Dies bestätigte eine GEZ-Sprecherin auf Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN. Demnach bestehe die Gebührenpflicht „immer und in voller Höhe, wenn Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden.“ Für die Gebührenerhebung käme es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang das Rundfunkgerät tatsächlich genutzt wird, so die GEZ-Sprecherin. Es spiele auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel, Satellit, DVB-T oder aus dem Internet). Gleichfalls sei es unerheblich „ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden“.
Kabel-Deutschland-Kunden ohne HDTV-Empfang von ARD und ZDF haben damit trotz ihrer Empfangsbeschränkung die volle Gebühr zu entrichten. Die GEZ wies gegenüber DIGITAL FERNSEHEN nochmals darauf hin, dass „jeder Rundfunkteilnehmer“ gesetzlich verpflichtet sei, seine Rundfunkgeräte anzumelden.
Inwieweit der Kabelnetzbetreiber sich gegenüber seinen Kunden kulant zeigt und bei Nichteinspeisung den auf den HDTV-Empfang entfallenden Teil der Rundfunkgebühr seinen Kunden erstattet, ist nicht bekannt. Eine Anfrage dazu an Kabel Deutschland läuft. [ar]
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