
München – Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wehrt sich gegen die jüngst immer wieder geäußerten Zensurvorwürfe gegen die geplante Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).
„Hier drängt sich derzeit der Eindruck auf, dass bewusst falsche Sachverhaltsdarstellungen veröffentlicht werden, um die Netzgemeinde zu medienwirksamen Protestaktionen gegen den Novellierungsentwurf des JMStV aufzurufen und die Politik zu entsprechenden Änderungen zu bewegen“, sagte der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring. Dabei seien die Zensurvorwürfe nach einer sachlichen Analyse des Entwurfs haltlos und für einen effektiven Jugendschutz im Internet kontraproduktiv.
So gebe es entgegen den Behauptungen keine Sperrverpflichtung. Sperrungsverfügungen wären dagegen bereits nach der seit Jahren geltenden Rechtslage möglich. Außerdem sei eine Alterskennzeichnung nicht obligatorisch sondern freiwillig.
Desweiteren müssen Zugangsvermittler ihren Vertragspartnern ein anerkanntes Jugendschutzprogramm leicht auffindbar anbieten. Sie müssten es aber nicht selbst bei ihren Kunden vorinstallieren oder aktivieren.
Die im JMStV-E vorgesehene Zeitbeschränkung für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte sei schon seit dem Jahr 2003 im JMStV verankert und damit auch für Telemedienanbieter geltendes Recht. Wenn der Anbieter auf andere Art dafür sorge, dass Kinder und Jugendliche der jeweiligen Altersstufe die für sie entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen, sei er nicht an Zeitgrenzen gebunden.
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