
München – Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im vierten Quartal 2009 26 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) in Fernseh-, und 14 Verstöße in Telemedienangeboten festgestellt.
Im Fernsehbereich stellte die KJM einen Erotik-Werbeclip im Nachtprogramm von DSF fest. Er zeigte pornografische Darstellungen. Das ist nach § 4 JMStV im frei empfangbaren Fernsehen unzulässig. Alle weiteren von der KJM festgestellten Rundfunkverstöße bewegten sich im Bereich der Entwicklungsbeeinträchtigung vom Minderjährigen. Solche Szenen können jugendliche Zuschauer nachhaltig ängstigen. Zudem können sie dadurch in Bezug auf Gewalthandlungen abgestumpft werden.
Eine Folge der im Hauptabendprogramm (ab 20 Uhr) auf Pro Sieben ausgestrahlten Serie „Cold Case – Kein Opfer ist je vergessen“ zeigte gewalthaltige, drastische und spekulative Bilder von erschossenen, schwer verletzten und stark blutenden Menschen sowie eine Vergewaltigung. Weitere Verstöße stellte die KJM bei der Serie „Extrem schön! – Endlich ein neues Leben“ (RTL 2) fest, in der ausschließlich positive Seiten rein ästhetisch motivierter Schönheitsoperationen gezeigt wurden. Auch die Sendung „Erwachsen auf Probe“ (RTL) beanstandete die KJM, weil minderjährige rauchten und Alkohol tranken.
In den beiden Prüffällen „Erwachsen auf Probe“ und „Extrem schön!“ konnte die KJM jedoch keine Maßnahmen ergreifen. Denn es war keine Überschreitung des Beurteilungsspielraumes der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) gegeben: Die FSF hatte mit ihrer Vorabprüfung der betreffenden Folgen zwar die formalen Vorschriften eingehalten, war aber zu einer anderen Bewertung als die KJM gekommen.
Im Internetbereich ist die Jugendschutzrelevanz in der Regel ungleich höher als die von Fernseh-Sendungen. Weil Angebote im Netz zudem nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern meist über einen längeren Zeitraum online sind, berichtet die KJM über die Verstöße in Telemedien nur anonymisiert:
Zwei Angebote zeigen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Dies ist unzulässig.
Neun Verstöße im vierten Quartal 2009 bezogen sich auf Angebote, die einfache Pornografie beinhalten. In 18 Fällen konnte das Verfahren eingestellt werden, da die jugendschutzrelevanten Inhalte nach der Intervention durch die KJM entfernt wurden. Die KJM beschloss – je nach Art und Schwere der Verstöße – Beanstandungen, Untersagungen oder Bußgelder. Die entsprechenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wurde im jahre 2003 gebildet. Sie besteht aus sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannten Sachverständigen. [mw]
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