
Düsseldorf – Ein neuer Flyer der Landesanstalt für Medien (LfM) informiert über Rechte und Beschwerdemöglichkeiten über den Inhalt beim Programm von Fernsehen, Hörfunk und Internet.
„Der Krimi gestern Abend war mir viel zu heftig. – überall nur Mord und Totschlag!“ Eine solche Situation kennt laut Angaben der LfM Nordrhein-Westfalen nahezu jeder Zuschauer. Der neue LfM-Flyer „Mediennutzerschutz. Beschwerderechte für Fernsehen, Hörfunk und Internet“ informiere den Leser kurz anhand von zehn Themenfeldern aus dem Medienalltag über das, was im Fernsehen, Radio und Internet erlaubt ist und was nicht.
Die Erläuterung erfolge jeweils ausgehend von Situationen, die jeder kenne: „Bei diesen Call-In-Shows bin ich noch nie durchgekommen, obwohl angeblich niemand anruft. Zahlen muss ich trotzdem. Das ist doch purer Betrug!“ oder „Ständig stößt man im Internet auf Sex-Seiten. Meine Kinder sollen damit nicht ungewollt konfrontiert werden!“
Aufgrund seines am Medienalltag orientierten Überblickscharakters eigne sich der Flyer in besonderer Weise sowohl für den Einsatz in der Eltern- und Jugendarbeit als auch für die Qualifizierung von so genannten Multiplikatoren. Er sei aber auch ganz allgemein zur Selbstlektüre interessierter Bürgerinnen und Bürger geeignet.
Institutionen und Personen, die im Bereich der Medienbildung tätig sind, stellt die LfM eigenen Angaben zufolge auf Anfrage und gegen Angabe des Verwendungszwecks gern eine größere Stückzahl zur Verfügung. Für einen vertiefenden Blick verweise der Flyer auf eine umfangreichere Broschüre, die ausführliche Fallbeispiele, alle relevanten Paragraphen, Links zu Diskussionsforen und Weblogs sowie eine Übersicht aller Institutionen, an die man sich mit Fragen und Beschwerden über Medieninhalte wenden kann, enthalten soll. [ar]
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