
Stuttgart – Die Landesmedienanstalten haben auf einer Sitzung über die Aufgaben und die Zukunft der privaten Rundfunkanbieter beraten. Einigkeit herrschte darüber, dass private Sender eine Informationspflicht haben.
Die Landesmedienanstalten haben die besondere öffentliche Aufgabe der privaten Sender im dualen Rundfunksystem bekräftigt. Das duale System beruhe auf zwei Säulen: dem öffentlich-rechtlichen und dem privaten Rundfunk.
Die Privaten dürften laut Landesmedienanstalten nicht auf ihre Rolle als Wirtschaftsunternehmen reduziert werden. Ihr besonderer Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs, zu dem auch Nachrichtenprogramme gehören, dürfe nicht reinen Geschäftsstrategien geopfert werden.
„Wir werden uns darum in den nächsten Wochen bemühen, dem Gesetzgeber Vorschläge zu übermitteln, die auch Grundlage für eine gesetzliche Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages sein könnten“, sagte der Vorsitzende der Direktorenkonferenz Thomas Langheinrich. Denkbar seien weitere Anreizsysteme aber auch Überlegungen, ob und gegebenenfalls wie die Ziele und Verpflichtungen, die private Rundfunkveranstalter erfüllen müssen, gesetzlich präzisiert werden können.
„Die aktuelle Diskussion um den Nachrichtensender N 24 hat klar gemacht, dass wir eine breite Diskussion über Funktion und Rolle der privaten Sender führen müssen“, so Langheinrich.
[mw]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com