
Die österreichische Medienbehörde KommAustria hat den Antrag der privaten TV- und Radioanbieter (VÖP) abgelehnt, am Bewilligungsverfahren zur geplanten Gebührenerhöhung des ORF beteiligt zu werden.
„Das Verfahren für eine Neufestsetzung des ORF-Programmentgelts ist gesetzlich klar geregelt und sieht neben den Organen des ORF und der Medienbehörde KommAustria als Kontrollinstanz keine weiteren Parteien vor“, erklärte die Behörde in einer Mitteilung vom Mittwoch. Daher könne auch eine mögliche wirtschaftliche Betroffenheit Dritter nicht zu einer Parteistellung im Verfahren führen, hieß es weiter.
Damit lehnte die Medienbehörde einen Antrag des VÖP vom März ab. Der Verband hatte sich wiederholt gegen die geplante Gebührenerhöhung des ORF ausgesprochen und wollte am Bewilligungsverfahren beteiligt werden. Daraufhin bezeichnete die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt die Forderung des Verbands als „abstrus“. Derzeit entscheidet die Regulierungsbehörde über die mögliche Beitragserhöhung.
Die 25 privaten Radio- und TV-Veranstalter könnten sich zudem nicht auf das EU-Beihilfenrecht berufen, „da sich die diesbezüglich von den Privatsendern vorgebrachten Bestimmungen auf übergeordnete Verfahren vor der EU-Kommission beziehen“.
Zudem stellte Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria, klar, dass es eine der Kernaufgaben der Behörde sei, „für einen fairen Wettbewerb im dualen Rundfunkmarkt zu sorgen“. Daher sei die Instanz eine unabhängige Behörde, welche den ORF und die Privaten beaufsichtige. „Entspricht die Neufestsetzung des Programmentgelts nicht den im ORF-Gesetz formulierten Auflagen, dann haben wir den entsprechenden Beschluss des ORF-Stiftungsrates aufzuheben“, betonte er. [rh]
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