
Wien -Das Bundesgremium des Elektrohandels in der österreichischen Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat eine rechtliche Prüfung in Auftrag gegeben. Diese soll klären, wer bei möglicherweise eintretenden Störungsfällen im Fernsehen Schadenersatz leisten muss.
„Es stellt sich nämlich das Problem, dass bei Bildstörungen, verursacht durch die möglicherweise Änderung der Empfangssituation, Gewährleistungs- und Garantieansprüche geltend gemacht werden“, so Wolfgang Krejcik, Obmann des Bundesgremiums Elektrohandel in der WKÖ.
Noch sei unklar, bei wie vielen österreichischen Fernsehzuschauern, die DVB-T-Empfänger verwenden, es tatsächlich zu massiven Bildstörungen kommen wird, so Krejcik.
„Der österreichische Elektrohandel wird seine Kunden keinesfalls im Stich lassen“, unterstreicht Krejcik. Allerdings könne der Handel schwerlich die Kosten übernehmen, die den Konsumenten einen weiterhin störungsfreien Empfang sichern.
Mobilfunkdienste in bisher von Fernsehsendern genutzten Frequenzbereichen können den TV-Empfang über Kabel und DVB-T erheblich stören. Darauf weist unter anderem der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) hin (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Mehr als ein Drittel der Bevölkerung von über einer Million Haushalten in Österreich empfängt der WKÖ zufolge TV-Programme digital terrestrisch. [ar]
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