
Leipzig – Die EU Kommission hat zur Kontrolle der Übernahmezusagen einen „Überwachungstreuhänder“ eingesetzt.
Dieser erstattet in regelmäßigen Abständen der EU Kommission Bericht über die Einhaltung der Zusagen, zu denen sich die News Corp. im Rahmen der Anteilsübernahme verpflichten musste.
„News Corp. ist auf Grund der Zusagen verpflichtet, dem Treuhänder jedwede Unterstützung und Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind“, heißt es in einem DIGITAL FERNSEHEN (DF) vorliegenden Dokument. Die EU Kommission kann so geeignete einstweilige Maßnahmen anordnen, um wirksamen Wettbewerb wiederherzustellen oder aufrecht zu erhalten. Notfalls könnte die Kommission News Corp. mit Zwangsgeldern zur Einhaltung ihre Zusagen zwingen.
Zu diesen Zusagen zählt u.a., dass der technische Dienstleister von Premiere dritten Pay-TV-Anbietern in gleichem Maße Zugang zur Premiere-Satellitenplattform bieten kann, wie vor dem Zusammenschluss. Die Kommission sah insbesondere die neben Nagra 3 künftig ebenfalls eingesetzte NDS Verschlüsselung kritisch und befürchtete, dass damit „die marktbeherrschende Stellung von Premiere auf dem deutschen Pay-TV-Markt gestärkt würde.“ Dabei hatte die Kommission „an Hand ihrer Ermittlungen Grund zu der Annahme, dass dieser Wechsel des Verschlüsselungssystems in engem Zusammenhang zu der Übernahme von Premiere durch News Corp. vereinbart wurde und somit als Folge des Zusammenschlusses zu bewerten sein könnte“, heißt es weiter in dem Dokument.
NDS gab indes im Sommer bekannt, 51% der Anteile an den Finanzinvestor Permira zu verkaufen. Das Geschäft soll Anfang 2009 realisiert sein. Permira kennt sich bestens bei Premiere aus: Vor dem Börsengang übernahm im Februar 2003 der Investor über 65% der Anteile von der damaligen Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG. [fp]
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