
Hamburg – Das ARD-Internetportal Tagesschau.de verstößt nicht gegen gesetzliche Rahmenbedingungen. Zu diesem Ergebnis kommt der NDR-Rundfunkrat.
Das ARD-Internetportal Tagesschau.de hält die Regeln des Rundfunkstaatsvertrages ein. Zu diesem Ergebnis kommt der NDR-Rundfunkrat, nach einer Analyse des ARD-Angebotes.Wie Spiegel Online berichtet, soll Tagesschau.de den sogenannten Drei-Stufen-Test ohne Einschränkungen bestanden haben.
„Nach Abwägung aller Argumente neigt der NDR-Rundfunkrat der Auffassung zu, dass der qualitative publizistische Beitrag von Tagesschau.de die negativen Auswirkungen auf die Wettbewerber deutlich überwiegt“, würde es in einer Vorlage des Rats für andere ARD-Gremien heißen, die Spiegel Online vorliege. Hauptkonkurrent Spiegel Online sieht in dieser Einschätzung des Rundfunkrates einen „Freifahrtschein“ für das ARD-Nachrichtenportal.
Die Öffentlich Rechtlichen müssen sich laut einer Forderung der EU einem sogenannten Drei-Stufen-Test unterziehen. Dieser soll klären, inwieweit öffentlich-rechtliche Online-Angebote die Aktivitäten privater Mitbewerber gefährden. Über ARD-Gemeinschaftsangebote müssen alle neun ARD-Rundfunkräte abstimmen. Die Verfahren müssen bis Ende August dieses Jahres abgeschlossen sein. [mw]
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