
München/Bonn – Die Deutsche Telekom hat gegen die Kündigung der Pay-TV-Plattform Sky Deutschland, künftig keine Programme mehr einzuspeisen, beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung erwirkt.
Über das weitere Vorgehen würden derzeit weitere Gespräche geführt, sei aus dem Umfeld des Unternehmens zu hören gewesen. Das berichtet die „Welt Online“. Sky habe die Auseinandersetzung zwar bestätigt, aber keine weiteren Angaben gemacht.
Nach der Entscheidung des Hamburger Landgerichts könnte Sky nun vom ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses wäre jedoch mit Fristen verbunden. Sollte Sky sich für diesen Weg entscheiden, müsste der Sender jedoch für zwei Jahre auf den Internet-Übertragungsweg verzichten, so das Nachrichtenportal.
Denn die Telekom habe in ihren Vertrag mit Premiere eine Exklusivitätsklausel eingefügt, derzufolge Sky seine Pakete nicht auf einer anderen Internet-TV-Plattform anbieten dürfe. Die Telekom gibt sich hinsichtlich der Sky-Pakete gelassen. „Fallen diese Pakete weg, ist das für uns keine Katastrophe“, so ein Sprecher der Telekom „Welt Online“ zufolge. Man habe bereits eigene Programmpakete geschnürt, welche von den Entertain-Nutzern hinzugebucht werden könnten. [ar]
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