Vor Semesterstart: GEZ erinnert Studierende an Beitragspflicht

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Vor Semesterstart: GEZ erinnert Studierende an Beitragspflicht.

Infografik, 8-seitiger Serviceartikel, Factsheet und animiertes Erklärvideo erläutern die Voraussetzungen.

Kurz vor Semesterbeginn erinnert der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Studierende an ihre Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. In einer entsprechenden Pressemitteilung heißt es: „Der Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung stellt für junge Menschen einen großen und wichtigen Schritt in Richtung Selbstständigkeit dar. Viele zieht es damit erstmalig aus dem Elternhaus in eine eigene Wohnung. Das birgt viele persönliche Freiheiten, aber auch diverse Verpflichtungen. Eine davon ist der Rundfunkbeitrag.“

Dabei scheut die GEZ weder Kosten noch Mühe: Mit Infografik, 8-seitigem Serviceartikel, Factsheet und sogar einem animierten Erklärvideo bekommen Studierende ihre Beitragspflicht nähergebracht. Auch Journalisten wird es leicht gemacht. „Neben einem Artikel in drei verschiedenen Längenversionen, enthält das beigefügte Copybook eine Bandbreite an Textbausteinen und ergänzenden Inhalten, mit denen Sie sich schnell und einfach den für Ihre Kanäle passenden Beitrag zusammenstellen können“, heißt es. Hinzu kommen Vorschläge für Überschriften und Teaser.

WGs brauchen mindestens ein Beitragskonto

Besonders wichtige Punkte für die Beitragsergebung sind im Text fett markiert. „Pro Wohnung ist in Deutschland ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Dabei ist egal, wie viele Personen in einer Wohnung leben und ob bzw. wie viele Empfangsgeräte wie Radio oder Fernseher vorhanden sind. Für Wohngemeinschaften muss eine Person ein Beitragskonto beim Beitragsservice eröffnen und die Zahlungen leisten. Beitragsnummern werden personenbezogen vergeben und sind nicht übertragbar. Zieht der Beitragszahler um, muss ein anderer Mitbewohner selbst die Wohnung anmelden und die Zahlungen übernehmen“, informiert der Text.

„Eine Person, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhält, könne einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen. Die Befreiung gelte jedoch nicht für die Mitbewohner. Denn erst wenn alle Mitbewohner die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen, könne die gesamte Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten, so die Erklärung.

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Bildquelle:

  • 180925 GEZ Studium Rundfunkbeitrag: Beitragsservice
1 Kommentare im Forum
  1. Die GEZ gibt es seit dem 01.01.2013 nicht mehr. Ein Fachmagazin sollte meiner Meinung nach den korrekten Begriff verwenden.
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