
Berlin – Der Streit um die Expansion der öffentlich-rechtlichen Programme ins Internet ist auch weiterhin ein brodelndes Themenfeld.
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) hat nun Vorschläge für einen Public-Value-Test eingereicht, der als wesentliches Element gehandelt wird, um die tatsächlichen Mehrwerte und deren Notwendigkeit zu ermitteln.
Die Vorschläge sehen unter anderem vor, eine unabhängige Expertenkommission vor, die den organisatorischen und inhaltlichen Teil des Tests übernehmen soll. Diese Kommission soll durch die Ministerpräsidenten der Länder auf fünf Jahre berufen werden und sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medienrecht, Medienökonomie und Medienwissenschaften zusammensetzen.
Seitens des VPRT steht auch die Forderung im Raum, betroffenen Unternehmen ein Anhörungs- und Beschwerderecht einzuräumen. Zugleich ist ein stets transparentes Verfahren gefordert. Voraussetzung aller Maßnahmen sei jedoch, dass per Gesetzgeber klar definiert werde, „welchen besonderen Auftrag der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu erfüllen“ habe.
„Werden mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag neue Programme und Dienste der Anstalten ohne eine Überprüfung hinsichtlich des gesellschaftlichen Mehrwerts – also des Public Value – schlicht gesetzlich festgeschrieben, läuft der Drei-Stufen-Test, auf den sich Länder und EU verständigt haben, vollkommen ins Leere“, hatte VPRT-Präsident Jürgen Doetz erklärt.
Der VPRT fordert, dass der gesellschaftliche Mehrwert jedes Projektes der Öffentlich-Rechtlichen mit Vergleich auf vorhandene und geplante Angebote privater Rundfunkanbieter intensiv geprüft werde. [ft]
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