
Köln – Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hat eine einstweilige Verfügung gegen die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) erwirkt.
Demnach dürfe die „FAZ“ nicht weiter den Eindruck erwecken, dass der WDR für die Programmgestaltung bestimmte Teile der Rundfunkgebühren zweckwidrig für Geldanlagen verwendet, gab der WDR am Mittwoch bekannt.
Des weiteren fordere der WDR, dass die Zeitung eine entsprechende Gegendarstellung druckt. Im September hatte die FAZ in einem Artikel berichtet, dass der WDR seine Rundfunkgebühren „bunkern“ würde (DF berichtete).
Richtig sei, dass die Rundfunkanstalt Mittel aus dem Deckungsstockvermögen für die Altersversorgung der Mitarbeiter investiert hat. Diese Mittel dürften nur für diesen Zweck verwendet werden und seien nicht dazu bestimmt gewesen, in die Programmgestaltung einzufließen, betont der WDR. [mth]
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