
Hamburg – Wenn die Musikindustrie mutmaßliche Raubkopierer belangen will, benötigt sie derzeit die Hilfe der Staatsanwaltschaft.
Denn die Nutzer von Tauschbörsen melden sich nicht mit ihrem echten Namen, sondern einer IP-Adresse an, die ihnen der Provider bei jeder Einwahl ins Internet neu zuweist. Daher wissen nur T-Online, Alice und Co., welche Person sich hinter dieser Nummer verbirgt.
Um mutmaßliche Täter zu identifizieren, müssen die Musik- Unternehmen Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Die Behörden sind verpflichtet, dieser nachzugehen und beim Provider die Identität des Beschuldigten zu recherchieren. In der Mehrzahl der Fälle wird das Verfahren zwar eingestellt – weiter ermittelt wird zumeist nur, wenn ein Nutzer mehr als 1000 Lieder illegalerweise anbietet. Doch die Musikindustrie kann die Akten der Staatsanwaltschaft einsehen und so den Raubkopierer identifizieren. So hat sie die Möglichkeit, auf zivilrechtlichem Wege auf Schadenersatz und Unterlassung zu klagen.
Der Bundesverband Musikindustrie hat 2007 nach eigenen Angaben rund 40 000 Strafanträge wegen Verletzung des Urheberrechts gestellt – das bedeutet auch für die Staatsanwaltschaften einen erheblichen Arbeitsaufwand. In bislang 16 000 Fällen ist es zu einem Zivilverfahren gekommen. Die Zahl könnte allerdings noch deutlich steigen, da viele Fälle noch bei den Staatsanwaltschaften liegen. Mit bislang 5000 Internet-Nutzern haben die Musikverlage Vergleiche geschlossen. Die Höhe der Strafe liegt zumeist zwischen 500 und 2000 Euro. [sch]
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