
Berlin – Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat 14 Betreibern von Fernsehnetzen bescheinigt, Plattformanbieter hinsichtlich des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) zu sein.
Eigenen Angaben zufolge unterliegen die Unternehmen bestimmten Belegungsvorschriften. Media Broadcast hingegen soll die ZAK nicht als Plattformbetreiber eingestuft haben. UMTS wurde bis auf weiteres von der rundfunkrechtlichen Regulierung freigestellt.
Als Plattformanbieter gelten Unternehmen, die Rundfunkprogramme zusammenstellen und belegen, berichtet die ZAK. Dafür sehe der Staatsvertrag eine Anzeigepflicht vor. „Mit den vorliegenden Anzeigen haben wir einen ersten Schritt in den vergleichsweise jungen Bereich der Plattformregulierung getan“, so Thomas Langheinrich, Vorsitzender der ZAK.
In diesem Zusammenhang seien insbesondere die Vorgaben zur Verbreitung regionaler und lokaler Angebote auch in den digitalen Netzen zu beachten. Insgesamt habe die ZAK über 16 verschiedene Unternehmensanzeigen entscheidet. [mth]
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