
Stuttgart – Verstöße gegen Werbe- und Gewinnspielrichtlinien hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) bei RTL 2 und Kabel Eins beanstandet.
Bei RTL 2 fielen gleich zwei Sendungen negativ auf: Bei den „RTL 2 News“ und der Musiksendung „The Dome“ sei gegen die Werberichtlinien verstoßen worden, teilt die ZAK mit.
In einem Bericht über die Möbelmesse IMM Cologne soll RTL 2 ausführlich über eine bestimmte Möbelkollektion berichtet haben, die der Sender selbst vertreibt. Auch die Preise für die Möbel seien genannt worden. Als Schleichwerbung sah die Kommission auch die Positionierung von Sponsorenlogos in der Musikshow „The Dome“.
Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung hat die ZAK Kabel Eins gerügt. Zwei Sendungen des „Nightquiz“ wurden wegen irreführender Aussagen zum Schwierigkeitsgrad der Spiele und unzulässigem Aufbau von Zeitdruck beanstandet.
Sat 1 scheiterte laut Mitteilung der ZAK mit einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Der Sender hatte in drei Gewinnspielsendungen gegen die Gewinnspielsatzung verstoßen, darum wurden im vergangenen Jahr von der ZAK Bußgelder von insgesamt 30 000 Euro verhängt. Die zuständige Landesmedienanstalt übergebe die Fälle jetzt der Staatsanwaltschaft zur Fortführung des Verfahrens, hieß es. [cg]
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