
Ab dem 1. Oktober wird in Leipzig das Revisionsverfahren einer Klägerin aus Rosenheim verhandelt.
Am 1. Oktober beginnt am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren um die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Darüber berichtet die Berliner Zeitung in einem Open-Source-Beitrag. Demnach geht das Verfahren auf die Klage einer anonymen Dame aus Rosenheim am Verwaltungsgericht München zurück. Sie hatte sich gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags gewandt.
Dabei rügt die Klägerin den Angaben zufolge ein generelles strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR), insbesondere die mangelnde Programm- und Meinungsvielfalt. Sie argumentierte, dass sie aus diesem Grund von der Rundfunkbeitragspflicht zu entbinden sei. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage jedoch München abgewiesen. Zur Begründung hieß es damals, Gerichte seien nicht befugt, die Programmgestaltung oder Vielfalt des ÖRR zu prüfen. Dies sei Aufgabe der Aufsichtsgremien, etwa der Rundfunkräte. Eine subjektive Unzufriedenheit oder Programm‐Kritik allein rechtfertige keine Befreiung von der Beitragspflicht.
Langer Gang durch die Instanzen
Doch damit ging der Gang durch die Instanzen erst so richtig los. Die Frau ging in Berufung vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Richter bestätigten die vorherige Entscheidung. Ihre Begründung: Der Rundfunkbeitrag diene als Gegenleistung für die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, unabhängig von Qualität oder Vielfalt des Programms. Der Artikel im Grundgesetz, der die Programmfreiheit garantiert, setze institutionelle Unabhängigkeit voraus. Die Inhalte dürften nicht gerichtlich überprüft werden, sondern ausschließlich über die zuständigen Gremien, berichtet die Berliner Zeitung.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Revision jedoch überraschend zugelassen. Konkret heißt es in der Mitteilung des Gerichts: „In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. Mai 2024 beschlossen: Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 17. Juli 2023 wird aufgehoben. Die Revision wird zugelassen. Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.“ Den Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren und für das Revisionsverfahren setzten die Richter auf jeweils 63,53 Euro fest.
Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung
Sie vertraten die Ansicht, dass die Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung habe. Insbesondere steht infrage, ob ein Bürger gegen die Beitragspflicht Einwände erheben kann, wenn der ÖRR seinem gesetzlichen Vielfaltauftrag strukturell nicht gerecht wird. „Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle“, schreiben die Richter.
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- rundfunkbeitrag2019: © Auerbach Verlag