VfGH: ORF-Beitrag ist verfassungskonform

1
204
ORF Logo 2025
ORF Logo 2025

Seit die Rundfunkgebühr in Österreich mit 2024 von einer Haushaltsabgabe abgelöst wurde, gab es unzählige Beschwerden vor allem von Personen, die angeben, den ORF nicht zu nutzen. Hing die alte Rundfunkgebühr noch vom Besitz eines Empfangsgeräts ab, ist das für die Haushaltsabgabe kein Kriterium mehr. Jetzt gibt es dazu eine Entscheidung vom Verfassungsgerichtshof.

Verfassungskonform oder nicht?

Wie der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer Aussendung mitteilt, ist die ORF-Haushaltsabgabe verfassungskonform. Der VfGH hatte sich mit dem Thema nach Beschwerden auseinandergesetzt. Die Beschwerdeführer vertraten die Meinung, dass der Gleichheitsgrundsatz verletzt werde, wenn auch all jene die ORF-Haushaltsabgabe von monatlich 15,30 Euro bezahlen müssen, die keine ORF-Inhalte nutzen. Für die Entrichtung der Haushaltsabgabe ist der Hauptwohnsitz entscheidend.

Es kommt nicht auf die Nutzung an

Laut VfGH kommt es darauf an, den Gleichheitsgrundsatz richtig zu interpretieren. Dieser ist schließlich nicht davon abhängig, ob man ein Angebot nutzt oder nicht, sondern nur, ob man in der Lage wäre, es bei Bedarf nutzen zu können. Schließlich sind die Inhalte des ORF in der digitalen Welt längst omnipräsent. Es braucht schon lange keinen Fernseher oder Radio mehr, um ORF-Inhalte nutzen zu können. Die sind unter anderem auch auf dem Smartphone verfügbar und schließen auch soziale Plattformen mit ein. Als Beispiele seien nur TikTok, Instagram, WhatsApp und YouTube genannt.

Am Ende ist also allein die Möglichkeit der Inhaltenutzung entscheidend, ob die ORF-Haushaltsabgabe zu entrichten ist. Diese ist nicht an den Besitz bestimmter Endgeräte gekoppelt. Grundsätzlich sei es im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass der ORF seine besondere demokratische und kulturelle Aufgabe wahrnimmt.

15,30 Euro?

15,30 Euro monatlich ist jener Betrag, den der ORF von jedem Haushalt im Lande bekommt – ausgenommen von all jenen, die die Voraussetzungen für eine Befreiung zur Haushaltsabgabe erfüllen. Allerdings ist die Höhe des Beitrags nicht in allen Bundesländern einheitlich. In einigen werden zusätzliche Landesabgaben, speziell zur Kulturförderung, aufgeschlagen, womit die Österreicher je nach Heimatbundesland zwischen 15,30 und 20 Euro pro Monat zu bezahlen haben.

Außerdem interessant:

Bildquelle:

  • ORF Logo 2025: Screenshot Digitalfernsehen.de
1 Kommentare im Forum
  1. Tja, justament in der FP-regierten Steiermark ist die Landesabgabe, die einige Bundesländer auf die Haushaltsabgabe draufschlagen, am höchsten... Da werden etliche Blaue wieder bitzeln, dass es weiterhing qualitativ hochwertige, unabhängige und politisch neutrale Konkurrenz zu FP()-TV, Auf1 und RTV gibt...
Alle Kommentare 1 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum