Wann kommt die Erhöhung der Filmförderung wirklich?

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Wolfram Weimer
Kultustaatsminister Wolfram Weimer. Foto: BKM / Kay Herschelmann

Gesetzgebungsprozess sieht vor den Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat noch Anhörungen und Beratungen vor.

Die geplante Verdopplung der Filmförderung auf 250 Millionen Euro lässt auf sich warten. Darüber berichtet die FAZ. Nach der aktuellen Vorhabenplanung des Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung, Wolfram Weimer, die dem Blatt vorliegt, soll sich das Kabinett im „Winter 2025/2026“ mit dem Gesetzentwurf befassen. Erst danach können Bundestag und Bundesrat darüber entscheiden.

Zuvor sei eine Branchenanhörung geplant, heißt es. Auch Weimer selbst stand zuletzt in intensivem Kontakt mit Vertretern von ARD, ZDF, RTL, ProSiebenSat.1, Sky, Telekom und Paramount. Nach einem Treffen im Bundeskanzleramt sagte er: „Quid pro Quo: Ab 2026 stellt die Bundesregierung mit der geplanten deutlichen Anhebung der Anreizförderung noch attraktivere Rahmenbedingungen für Filmproduktionen made in Germany.“

Zweite und dritte Lesung im „Frühjahr 2026“

Bleibt es bei dem jetzigen Zeitplan, behandelt der Bundestag nach den Anhörungen den Entwurf des Gesetzes „zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung“. Im „Frühjahr 2026“ soll dann die zweite und dritte Lesung sowie die Abstimmung des Parlaments erfolgen, so die FAZ. Danach müsse der Bundesrat noch seine Zustimmung geben. Erst nach diesem parlamentarischen Procedere wolle das Finanzministerium die Blockade aufgeben, womit die Alimentierung von Film- und TV-Produktionen von 133 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro steigen könne.

Weimer hatte nach dem Gipfel im Kanzleramt gesagt: „Die Investitionsverpflichtung wird konstruktiv ausgestaltet sein. Sie soll den verschiedenen Geschäftsmodellen und programmlichen Ausrichtungen ausreichend Rechnung tragen und das Potential der Branche entfalten. Deshalb braucht das Gesetz Flexibilität bei den Erfüllungspflichten. Eine Öffnungsklausel soll es ermöglichen, bei bestimmten Voraussetzungen von Vorgaben abzuweichen.“ Dies soll den unterschiedlichen Geschäftsmodellen Rechnung tragen. Die Gespräche mit Sendern und VoD-Anbietern seien sehr konstruktiv gewesen, hieß es im Anschluss.

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