
Sunnyvale/Kalifornien – Bei mittlerweile fünf verschiedenen Versionen von HDMI-Kabeln sind Verbraucher zunehmend verwirrt. Deshalb tritt jetzt eine neue Kennzeichnungspflicht in Kraft, die für Klarheit sorgen soll.
Ab sofort muss auf der Verpackung und auf dem Kabel selbst die jeweilige Version des Kabels vermerkt sein. Damit tritt eine Regelung in Kraft, die bereits im November 2009 von der HDMI-Lizenzvergabeagentur HDMI Licensing LCC auf den Weg gebracht wurde. Auf jedem HDMI-Kabel ist danach klar der Kabeltyp „HDMI Standard“, „HDMI Standard with Ethernet“, „HDMI Standard Automotive“, „HDMI High Speed“ oder „HDMI High Speed with Ethernet“ anzugeben. Durch die Bezeichnungen soll die Auswahl des geeigneten HDMI-Kabels erleichtert werden.
Dagegen gehören die Angaben zur Spezifikationsversion bald der Vergangenheit an. Spätestens ab November 2010 dürfen Versionsangaben wie „Ver. 1.3a“ weder auf dem Kabel, noch auf der Verpackung oder zu Werbezwecken gemacht werden. Dies ist darin begründet, dass höhere Versionen in vielen Fällen zwar eine höhere Leistungsfähigkeit suggerieren, tatsächlich aber für den Konsumenten keinen sicheren Rückschluss auf die Leistungscharakteristika eines HDMI-Kabels zulassen. [mw]
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