„Clownswelt“-Enttarnung: ZDF stärkt Böhmermann

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ZDF Magazin Royale Clownswelt Folge
Foto: Screenshot ZDF

Was sagt das ZDF rund um die Debatte um die zurückliegende „ZDF Magazin Royale“-Folge?

Vergangenen Freitag hatte Jan Böhmermann einen bis dato anonymen YouTuber, nämlich „Clownswelt“, enttarnt. Jener YouTuber war und ist vor allem in rechten Kreisen populär, die AfD teilte einige seiner Beiträge. Böhmermann nannte in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ einige, aber nicht alle Daten des 29-Jährigen – mit der Begründung, dass man im Falle von großem Erfolg bei YouTube eben auch ein Stück weit in den Mainstream rücke und dann kein Recht mehr auf Anonymität habe.

Was zu erwarten war, war der Aufschrei all derer, die zuletzt ohnehin ein Problem mit dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen haben und derer, die sich über „Woke-Soße“ und anderes beschweren. Einige forderten sogar, die Privatadresse von Jan Böhmermann zu veröffentlichen – was übrigens im Falle des YouTubers in der ZDF-Sendung nicht getan wurde… So entbrannte zuletzt also eine hitzige Debatte rund um die jüngste Böhmermann-Folge. Am Donnerstag nun nahm auch das ZDF selbst Stellung.

Kein allgemeines Recht auf Anonymität

So verwies das ZDF darauf, dass schon in den Programmrichtlinien des Senders festgehalten sei, dass sich das Programm zu einer kritischen Haltung gegenüber allem verpflichtet habe, die sich gegen Demokratie und Rechtsstaat richten. Böhmermann habe ein Thema von erheblichem öffentlichen Interesse behandelt, argumentiert das Zweite Deutsche Fernsehen. „Ob und inwieweit Medien in identifizierender Weise über Missstände berichten dürfen, ist nicht unmittelbar davon abhängig, ob die verantwortlichen Personen zuvor in der Öffentlichkeit standen oder sogar bewusst aus dem Verborgenen agiert haben. Die Darstellung des fraglichen YouTubers im erfolgten Umfang ermöglicht es den Zuschauerinnen und Zuschauern, sich ein umfassendes Bild über den Themenkomplex zu machen“, schreibt das ZDF.

Dass es bei Personen, die in der Öffentlichkeit agieren, kein allgemeines Recht auf Anonymität gäbe, zeige beispielsweise auch die gültige Impressumspflicht, gegen die vorliegend verstoßen wurde, erklärte der öffentlich-rechtliche Sender. Die Redaktion des „ZDF Magazin Royale“ würde den Aussagen zu einzelnen Personen oder Themenkomplexen stets eine sorgfältige Recherche zugrunde legen, behauptet der Mainzer Sender – und stellte klar: „Anders als zunehmend behauptet, wurden in der Sendung weder der volle Name des fraglichen YouTubers noch dessen Wohnort genannt, oder ein identifizierendes Bild von ihm gezeigt.“ Wer dies behauptet habe, der habe eine Aufforderung zur Korrektur erhalten, heißt es vom ZDF.

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2 Kommentare im Forum
  1. Ihr seid auf die Straße gegangen, damit irgendwelche Feiglinge in peinlichster Weise rechtsextreme Hetze anonym im Internet verbreiten können? Das ist ja traurig! Würden echte Männer, wie sie die AfD-Leute in extrem dummen Videos beschreiben, nicht ihren Klarnamen und ihr Gesicht verwenden? Bei der Beschreibung echter Männer verlasse ich mich auf AfD-Krah, der in Verbindung zu Spionage für Diktaturen steht: (S+) Ermittlungen in Dresden: AfD-Politiker Krah soll Schmiergeld aus China erhalten haben und Krah gegen Böhmermann: LG entscheidet Champagner-Streit Die Verbindung zu "Das Leben der anderen" sehe ich auch nicht, aber ich habe den Verdacht, dass dir das irgendein Youtuber eingetrichtert hat und du das dann nur unreflektiert übernommen hast. Kommt gleich noch mehr Opferrolle?
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