Bonn – „Kurzsichtigkeit einseitiger Förderpolitik“ in Sachen DVB-T wirft der Präsident des Kabelverbands Anga Thomas Braun den Landesmedienanstalten vor.
Die Befürchtungen der Landesmedienanstalten zu einem möglichen Verkauf des DVB-T-Netzbetreibers T-Systems Media and Broadcast an Finanzinvestoren sind aus Sicht der Anga vor allem eine Mahnung zu einer wettbewerbsneutralen Förderpolitik.
Oder anders gesagt: Die Anga wirft den Medienwächtern eine verfehlte Förderungspolitik beim DVB-T-Netzaufbau vor. Grund dafür sind die von der Deutschen Telekom AG zuletzt geäußerten Verkaufsabsichten für den bei T-Systems angesiedelten DVB-T-Bereich „T-Systems Media and Broadcast“ (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Dieser fungiert deutschlandweit als einziger Anbieter von DVB-T-Frequenzen für private Sender, die ihr Programm über das digitale Antennenfernsehen ausstrahlen wollen. In der Medienbranche gilt „T-Systems Media and Broadcast“ als zu teuer. An dieser Situation gibt der Kabelnetzbetreiber jetzt auch den Landesmedienanstalten die Schuld.
„Die jetzt von den Landesmedienanstalten geäußerten Befürchtungen zeigen“, so der Anga-Präsident Braun weiter, „dass es sich als kurzsichtig erweisen kann, wenn sich die Medienpolitik einseitig für einen vermeintlich besonders rundfunkfreundlichen Übertragungsweg engagiert.“
In diesem Zusammenhang ruft die Anga auch die gescheiterte Subventionierungspolititk im DVB-T-Gebiet Berlin-Brandenburg in Erinnerung. Im November 2005 hatte die Europäische Kommission auf Beschwerde der Anga die an die Sender gezahlten Zuschüsse für rechtswidrig erklärt, da hier die Digitalisierung nicht technologieneutral, sondern einseitig für einen Verbreitungsweg gezahlt wurden.
Deswegen sollte sich nun, so Braun, endgültig die Erkenntnis durchsetzen, dass sich die Medienpolitik strikt an die Grundsätze der Wettbewerbs- und Technologieneutralität halten müsse und Momentaufnahmen von Eigentümerstrukturen als Entscheidungsgrundlage untauglich sein. [lf]
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