Halle/Saale – Der Chef der Rundfunkkommission der Länder Kurt Beck hält die EU-Entscheidung, welche die DVB-T-Förderung in Deutschland gekippt hat, weiterhin für falsch. Damit stellt sich der Medienpolitiker gegen das Prinzip der Technologieneutralität.
Gegenüber dem „Meinungsbarometer Digitaler Rundfunk“ erklärte Beck das Verfahren der Technologieneutralität für uneffektiv: „Dass ich nach dem Gießkannenprinzip Fördermittel an alle verteilen muss, und damit der Fördereffekt verpufft, zeugt von einem falschen Verständnis von Technologieneutralität.
Die EU erlaubt die staatliche Förderung der Digitalisierung in den Mitgliedsländern – aber nur, wenn alle Übertragungswege; also Kabel, Satellit, Terrestrik, Handy und DVB-H; gleich behandelt werden. Dieser Grundsatz wird unter „Technologieneutralität“ zusammengefasst.
Unter dem gleichen Gesichtspunkt der geringen Effektivität lehnt Beck gegenüber dem „Meinungsbarometer Digitaler Rundfunk“ auch die häufig geforderten Digitalisierungsfonds ab. Hier soll die Regierung, wie dies zum Beispiel in Österreich bei der DVB-T-Einführung geschehen ist, den Kauf von digitalen Empfangsgeräten finanziell fördern.
„Bei 80 Millionen Einwohnern und 40 Millionen Haushalten sind immense Summen erforderlich, wenn man wirklich für einen Anschub spürbare Anreize für den Verbraucher bieten will“, sagte Beck in dem Interview
Hintergrund: Im November 2005 gaben die Brüssler Richter der Beschwerde einiger deutscher Kabelbetreiber Recht, die gegen die diskriminierende Subventionierung der privaten Sender in den DVB-T-Gebieten geklagt hatten. Beim Start des DVB-T-Gebiets in Berlin wurde die Ausstrahlung der privaten Sender von der zuständigen Landesmedienanstalt subventioniert. Seit dem Subventionierungsverbot haben die privaten Sender aus Kostengründen in keinem neuen DVB-T-Gebiet mehr engagiert. [lf]
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