DVB-T-Ausbau: Spanien muss Subventionen zurückzahlen

0
95
Funkturm Antenne; © marako85 - stock.adobe.com
© marako85 - stock.adobe.com

Spanien muss Subventionen zu Ausbau von DVB-T an die EU-Kommission zurückzahlen.

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission zurückgewiesen, Spanien und seine Autonomen Gemeinschaften zur Rückzahlung von Subventionen für den Ausbau des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) zu zwingen. Darüber berichtet der Branchendienst Broadband TV News.

Das von Spanien und dem Technologieunternehmen Cellnex angestrengte Verfahren geht auf das Jahr 2013 zurück, als Brüssel entschied, dass die zwischen 2005 und 2008 an Betreiber gezahlten Mittel für den Ausbau des DVB-T in dünn besiedelten Gebieten Spaniens eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellten und zurückgefordert werden mussten.

Rechtswidrige staatliche Beihilfe

Die spanische Zentralregierung und die regionalen Behörden hatten den Ausbau von DVB-T in abgelegenen Gebieten Spaniens, die 2,5 Prozent der Bevölkerung umfassten, finanziert, obwohl keine Pläne zur Vermarktung des Dienstes bestanden. Da der Ausbau nicht technologieneutral war – Satellit wurde als geeignete Alternative angesehen –, wurde die Finanzierung als rechtswidrige staatliche Beihilfe angesehen.

Rückzahlung von 260 Millionen Euro

Eine Untersuchung aus dem Jahr 2017 betraf den DVB-T-Ausbau in abgelegenen Gebieten des Baskenlandes, Kataloniens und Navarras, nicht jedoch die Umsetzung in Galicien. Daher beschloss Brüssel, die Situation für das gesamte Land erneut zu untersuchen.

Ein Urteil aus dem Jahr 2021 bestätigte die Entscheidung und führte zu einer Rechnung von 260 Millionen Euro, die dem Betrag entspricht, mit dem die Betreiber finanziert worden waren. Spanien und Celinex legten Berufung ein und argumentierten, die Kommission habe gegen die Beihilfeverordnung verstoßen und die Rechte der Parteien während des Verfahrens nicht geachtet.

Das Gericht wies die Argumente zurück und wies die Berufungen ab. Eine weitere Berufung beim Gerichtshof der Europäischen Union ist möglich.

Auch interessant:

Netflix verspricht Milliarden-Invest in Spanien

Bildquelle:

  • FunkturmAntenne: © marako85 - stock.adobe.com
0 Kommentare im Forum
Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum