DVB-T stolpert über Europäische Kommission

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Bild: © JuergenL - Fotolia.com
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Brüssel – In einem Präzedenzfall plant die Wettbewerbsbehörde, die Anschubfinanzierung von fünf Millionen Euro für das Pilotprojekt zur Einführung von DVB-T im Großraum Berlin-Brandenburg als illegale Beihilfe einzustufen.

Wie gestern aus der Kommission verlautete, will EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes verhindern, dass die Landesmedienanstalten die Umstellung vom analogen zum digitalen Antennenempfang mit Steuergeldern fördern.
 
Die Brüsseler Beihilfeprüfung geht zurück auf eine Beschwerde des Verbandes Privater Kabelnetzbetreiber e.V. Anga. Die Kabelnetzbetreiber nehmen Anstoß an den Förderprogrammen zum Aufbau des digitalen Antennenfernsehens. Sie fürchten schwindende Marktanteile. Terrestrisches Digitalfernsehen ist für die Verbraucher günstig, weil die monatlichen Kabelgebühren entfallen. Kroes teilt die Einwände. In dem Entscheidungsentwurf, der der Zeitung Handelsblatt vorliegt, moniert die Kommissarin, dass die Zuschüsse für ProSieben, Sat.1, RTL sowie für kleinere private Anbieter in Berlin-Brandenburg gegen das Gebot der „Technologieneutralität“ verstießen. Die Subventionen seien daher wettbewerbsverzerrend.

Damit rüttelt die EU-Wettbewerbskommissarin an den Finanzierungsgrundlagen für die Umstellung auf DVB-T. „Ohne öffentliche Fördermittel fehlt den Privatsendern der Anreiz, sich am Umstieg auf das Digitalfernsehen zu beteiligen“, sagte Hans Hege, Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB).
 
Der Fall ist wegen seiner medienpolitischen Auswirkungen umstritten. EU-Industriekommissar Günter Verheugen und die für Medien zuständige Kommissarin Viviane Reding haben Kroes mit einem Veto gedroht. Daraufhin zog die Wettbewerbsbehörde den Entscheidungsentwurf vorerst zurück. Reding und Verheugen fürchten, dass die in vielen EU-Ländern vorangetriebene Digitalisierung des terrestrischen Fernsehens ins Stocken gerät, wenn Kroes die öffentliche Förderung untersagt. Neue multimediale Zusatzdienste wie Fernsehen über Handy hätten dann keine Plattform.
 
Nicht beanstandet wird in Brüssel bislang der Umstand, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten die Digitalisierung des Antennenfernsehens aus Rundfunkgebühren bezahlen. VPRT-Präsident Doetz spricht von einer „tiefgreifenden Ungleichbehandlung“ von privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern bei der Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens. [mg]

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  • Empfang_DVB-T_Artikelbild: © JuergenL - Fotolia.com

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