KMS: Unzulässige Werbung

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Bild: © JuergenL - Fotolia.com
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München – Wegen unzulässiger Werbung ist der Münchner Kabelanbieter Kabel und Medien Service ins Visier geraten.

Der Bayerische Rundfunk hat in Sachen DVB-T vor dem Oberlandesgericht München eine einstweilige Verfügung mit einem Verbot gegen die Kabel München Servicenter (KMS) wegen unzulässiger Werbung erwirkt. Zur Begründung hieß es, die enthaltenen Aussagen seien objektiv falsch, irreführend und wettbewerbswidrig. Die Werbeäußerung werde dahingehend verstanden, dass die Möglichkeit des Empfanges via Antenne künftig ersatzlos wegfalle, was objektiv nicht zutreffe. Der Bayerische Rundfunk habe dargestellt, dass eine derartige – wie das Gericht schrieb -„Desinformation“ auch eine Gefährdung der wirtschaftlichen Belange des Bayerischen Rundfunks mit sich bringen könne.
 
Der Netzbetreiber KMS hatte mit den Claims geworben: „Ab 30. Mai sehen Sie schwarz, wenn Sie über die Antenne empfangen“ und „Am Montag, den 30. Mai 2005, wird Antennenfernsehen für immer abgeschaltet“.
 [mg]

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  • Empfang_DVB-T_Artikelbild: © JuergenL - Fotolia.com

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